Lexikon -Glasbruchschäden (Kfz)

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.

Neben den Scheiben zählen auch Scheinwerfer und Spiegel zur Verglasung.

Nicht zu den Glasbruchschäden zählen Kratzer.

Folgeschäden sind nicht versichert.

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